Aufbereitung der Praxiswäsche

Aufbereitung der Praxiswäsche

In nahezu jeder medizinischen Einrichtung werden Praxiskleidungsstücke, Putzlappen, Geschirrtücher und gegebenenfalls weitere Stoffartikel für den Arbeitsalltag benötigt. Diese Textilien müssen selbstverständlich in regelmäßigen Abständen gewaschen werden, sofern sie nicht als Einmalprodukte in der Praxis vorgehalten werden. Um in diesem Bereich hygienisch einwandfrei zu arbeiten, müssen Sie einige Aspekte beachten, die wir Ihnen nachfolgend näherbringen möchten.

 

Die erfahrungsgemäß häufigste Variante der Wäscheaufbereitung erfolgt im häuslichen Umfeld. Das bedeutet, dass beispielsweise das Personal seine Arbeitskleidung mit nach Hause nimmt und dort wäscht. In diesem Fall ist jedoch der Mitarbeiterschutz, der nicht nur aus berufsgenossenschaftlichen Gründen im Vordergrund steht, nicht gewährleistet. Hier besteht nämlich das Risiko, dass sich pathogene Keime aus der Praxis auf den Kleidungsstücken befinden und diese in den häuslichen Bereich gelangen. Diese Gefahr muss in jedem Fall ausgeschlossen werden. Daher ist die genannte Vorgehensweise aus infektionshygienischer Sicht und auch seitens der Behörden nicht mehr gestattet.

 

1. Aus rechtlicher Sichtweise ist es erlaubt, dass die komplette Praxiswäsche vom Praxisinhaber zum desinfizierenden Waschen mit nach Hause genommen werden darf, da diese Person nicht den Regelungen der Berufsgenossenschaft unterliegt. Dies geschieht aber auf eigene Verantwortung der Praxisleitung. Sie sind zwar rechtlich abgesichert aber die Möglichkeit einer Keimverschleppung besteht nach wie vor. Deshalb raten wir grundsätzlich von dieser Variante ab.

 

2. Können Sie in Ihren Praxisräumen eine Waschmaschine betreiben, dürfen Sie diese zur Aufbereitung Ihrer Wäsche nutzen. Verwenden Sie in diesem Fall ebenfalls ein desinfizierend wirkendes Waschmittel, das für diesen Zweck vom Hersteller freigegeben ist. Beachten Sie bitte, dass Sie den Erfolg des Aufbereitungsergebnisses in regelmäßigen Abständen (üblicherweise 1x pro Jahr) nachweisen müssen. Dazu wird ein sogenannter Läppchentest eingesetzt. Dabei wird ein Stück Stoff (Läppchen) mit einer mikrobiologischen Testanhaftung mitgewaschen. Die Auswertung des Testmediums übernimmt ein entsprechendes Labor, das Ihnen per Bericht den Aufbereitungserfolg nachweisen kann. Zusätzlich müssen Sie nach jedem Waschgang die Türdichtung der Waschmaschine wischdesinfizieren.

 

3. Die sicherste Methode stellt die Inanspruchnahme eines Dienstleisters dar. Es gibt zertifizierte Wäschereien, die für die Aufbereitung von Praxiswäsche zugelassen sind. Schließen Sie mit diesen einen Dienstleistungsvertrag, in dem alle Modalitäten wie Abholung, Rücklieferung, verwendete Transportbehälter, Preise usw. geregelt sind. Fordern Sie von Ihrer Wäscherei auch die entsprechende Dokumentation an, damit Sie im Fall einer behördlichen Begehung alle Nachweise zur Verfügung haben.