AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Arndt Medizintechnik GmbH
  1. Allgemeines

    Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte zwischen dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) und dem Anbieter (nachfolgend: VERKÄUFER) abgeschlossenen Kaufverträge über Waren.

    1. Abweichende Bedingungen des KUNDEN, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    2. Diese AGB richten sich ausschließlich an KUNDEN die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Bestellungen von Verbrauchern i,S,d, § 13 BGB werden nicht entgegengenommen. Der KUNDE bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Leistung im geschäftlichen Kontext, d.h. als Unternehmen bestellt.
    3. Die in diesen AGB aufgeführten Rechte und Pflichten gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der VERKÄUFER den KUNDEN bei der Erlangung einer Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.
    4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem KUNDE zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    5. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt der VERKÄUFER nicht an, es sei denn, der VERKÄUFER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
    6. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem KUNDEN.

  2. Vertragsschluss
    1. Gegenstand dieser AGB ist die Bestellung und Abwicklung von Bestellungen bzgl. der in dem Verkaufs-Katalog oder im Online-Shop angebotenen Waren und sonstigen Leistungen des VERKÄUFERS.
    2. Der Verkaufs-Katalog ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, Vervielfältigung von Text- und Bildmaterial ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verarbeitung, Microverfilmung und Einspeicherung bzw. Verarbeitung in elektronischen Systemen. Jede widerrechtliche Verwendung von Text-, Bild- und Produktmaterial wird umgehend nach Feststellung durch einen Markenanwalt abgemahnt und gegebenenfalls mittels einstweiliger Verfügung und Klage verfolgt. Alle hierdurch entstehenden Kosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Schadensersatz sind vom Verursacher zu tragen.
    3. Alle früheren Auflagen des Verkaufs-Kataloges verlieren mit dem Erscheinen des neuen Kataloges ihre Gültigkeit.
    4. Die Darstellung der Leistungen des VERKÄUFERS im Verkaufs-Katalog, in sonstigen Produktbeschreibungen, Flyern, Katalogen, Preislisten, Aussagen etc. sowie ggf. im Angebot und dessen Anlagen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die entsprechenden Waren / Leistungen des VERKÄUFERS ab. Der VERKÄUFER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung durch gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung der Ware annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Übersendung der bestellten Waren / Erbringung der Leistung kommt der Vertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. Weder der Verkaufs-Katalog noch sonstige Produktinformationen stellen Angebote des VERKÄUFERS dar.
    5. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Aussagen, etc. des VERKÄUFERS sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung oder einem sonstigen Vertretungsberechtigten des VERKÄUFERS.
    6. Der KUNDE kann eine Bestellerklärung, beispielsweise durch Übersendung des Auftragsformulars, per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch usw., gegenüber dem VERKÄUFER abgeben.
    7. Verträge bzgl. der platzierten Bestellungen kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER zustande.
    8. Der VERKÄUFER behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Verkaufs-Kataloges, dieses Online-Shops und sonstiger Bestellunterlagen vor; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben hierzu zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    9. Die Vertragssprache ist deutsch.

  3. Preise und Versandkosten
    1. Alle Preisangaben, insbesondere solche im Katalog, in unserem Online-Shop oder in sonstigen Preislisten, gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw. ab Lager des VERKÄUFERS und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die entsprechenden Tagespreise und deren Übereinstimmung mit den Angaben in Produktbeschreibungen, Flyern, Katalogen, Preislisten, Aussagen etc. sowie ggf. im Angebot und dessen Anlagen können auch bei dem VERKÄUFER vor einer Bestellung tagesaktuell nachgefragt werden. Abweichende Preise gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch den VERKÄUFER.
    2. Der VERKÄUFER hält sich für eine Frist von 14 Tagen ab Zugang seines Angebots bei dem KÄUFER an sein Angebot gebunden
    3. Der KUNDE trägt die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
    4. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) anfallen, die vom KUNDEN zu zahlen sind.
    5. Beim Kauf von Waren trägt der KUNDE die Kosten der Verpackung und des Transportes. Wünscht der KUNDE ausdrücklich eine Transportversicherung, wird der VERKÄUFER eine solche auf Kosten des KUNDEN abschließen.

  4. Zahlungsbedingungen
    1. Der VERKÄUFER akzeptiert nur die angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
    2. Bei Zahlung auf Rechnung ist der vollständige Betrag am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf einem Konto des VERKÄUFERS zur Zahlung fällig. Schecks, Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des VERKÄUFERS entgegengenommen und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber.
    3. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten, die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen der Lieferanten in dem Maße zu erhöhen, wie seine Kosten gestiegen sind. Dem KUNDEN bleibt der Beweis des Gegenteils vorbehalten. In gleicher Weise und im gleichen Umfang ist der VERKÄUFER beim Eintritt von Kostensenkungen verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen.
    4. Der VERKÄUFER wird eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich dem KUNDEN bekannt geben. Dem KUNDEN steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.
    5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

  5. Zahlungsverzug, Aufrechnung
    1. Im Falle des Verzugs ist der KUNDE zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen im unternehmerischen Geschäftsverkehr verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt dem VERKÄUFER vorbehalten. Die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
    2. Die Aufrechnung durch den KUNDEN ist nur zulässig, soweit seine behauptete Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder ein über diese Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind die Gegenansprüche des KUNDEN, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen Leistungen des VERKÄUFERS beruhen, ausgenommen.

  6. Liefer- und Versandbedingungen
    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
    2. Der VERKÄUFER ist berechtigt, den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE dem VERKÄUFER keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.
    3. Die Angabe von Lieferfristen durch den VERKÄUFER erfolgt unverbindlich. Sofern der VERKÄUFER verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die der VERKÄUFER nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der VERKÄUFER den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der VERKÄUFER berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird der VERKÄUFER unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des VERKÄUFERS, wenn der VERKÄUFER ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den VERKÄUFER noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers des VERKÄUFERS besteht.
    4. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
    5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 6.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    7. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    8. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch 15 % des Lieferwertes.
    9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.

  7. Freiwillige Rücknahme / Sonderanfertigungen
    1. Ein Recht des KUNDEN auf Rückgabe oder Umtausch der Ware / der Leistung besteht abseits gesetzlich geregelter Fälle nicht.
    2. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann außerhalb der gesetzlichen Fälle (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, etc.) nur nach vorheriger Zustimmung des VERKÄUFERS an diesen zurückgegeben werden (sog. freiwillige Rücknahme).
    3. Die Ware muss im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand sein und jeweils mit dem VERKÄUFER im Einzelfall vereinbart werden.
    4. Die Kosten der Rückgabe im Rahmen der freiwilligen Rücknahme trägt der KUNDE, es sei denn dies wird abweichend zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER vereinbart.
    5. Steril verpackte Produkte, Sonderanfertigungen und Kühlware sind generell von freiwilliger Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
    6. Möbel werden auftragsbezogen gefertigt und gelten als Sonderanfertigung.

  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Der VERKÄUFER behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen vor. Der VERKÄUFER ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, die Kaufsache in seinem Besitz zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den VERKÄUFER liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der jeweilige VERKÄUFER ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des KUNDEN - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
    2. Der KÄUFER ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der KÄUFER diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der KUNDE den VERKÄUFER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem VERKÄUFER die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der KUNDE für die dem VERKÄUFER entstandenen Ausfälle.
    4. Der KUNDE ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem VERKÄUFER jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der KUNDE auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des VERKÄUFERS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der VERKÄUFER verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der VERKÄUFER verlangen, dass der KUNDE ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den KUNDEN wird stets für den VERKÄUFER vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem VERKÄUFER nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
    6. Wird die Kaufsache mit anderen, dem VERKÄUFER nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der VERKÄUFER Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE dem VERKÄUFER anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den VERKÄUFER.
    7. Der KUNDE tritt dem VERKÄUFER auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen des VERKÄUFERS gegen den KUNDEN ab, die durch die Verbindung von Kaufsachen mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen aller VERKÄUFER zusammen um mehr als 10%, wird der VERKÄUFER auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl des VERKÄUFERS freigeben.

  9. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht bei Warenlieferungen
    1. Die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen laut § 377 HGB.
    2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kaufverträgen beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
    3. Grundlage der Mängelhaftung des VERKÄUFERS ist vor allem die vertraglich über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit nicht gesondert vereinbart, besteht keine Verpflichtung des VERKÄUFERS, bestellte Ware vor Ort bei dem KUNDEN zu montieren, weshalb die Regelungen des § 434 Abs. 4 BGB nur für die Fälle gelten, in denen eine Montage explizit vertraglich vereinbart worden ist. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware im Sinne des § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB gelten die Produktbeschreibungen des Herstellers sowie ggf. in einem Angebot und dessen Anlagen enthaltene Beschaffenheitsbeschreibungen die dem KUNDEN vor seiner Bestellung zugänglich waren oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Die Vereinbarung ersetzt die objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB.
    4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB i.V. m. § 434 Abs. 3 BGB). Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser die Leistung unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel untersucht und dem VERKÄUFER nicht versteckte Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail, Brief oder FAX) anzeigt. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des VERKÄUFERS für den betreffenden Mangel ausgeschlossen.
    5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der VERKÄUFER zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht des jeweiligen VERKÄUFERS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der VERKÄUFER ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    6. f. Der VERKÄUFER erstattet die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Liegt kein Mangel vor, kann der VERKÄUFER vom KUNDEN die aus dem unberechtigten Verlangen, einen Mangel zu beseitigen, entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den KUNDEN nicht erkennbar.
    7. Der KUNDE hat dem VERKÄUFER die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an den VERKÄUFER zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der VERKÄUFER ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
    8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
    9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10. dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  10. Haftung
    1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den VERKÄUFER richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
    2. Die Haftung des VERKÄUFERS ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des in Anspruch genommenen VERKÄUFERS, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des VERKÄUFERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS.
    3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den VERKÄUFER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS beruhen, haftet der VERKÄUFER nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Sofern der VERKÄUFER zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    5. Die Haftung des VERKÄUFERS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

  11. Verjährung
    1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    2. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

  12. Datenspeicherung und Datenschutz
    1. Zum Zwecke der Bestellabwicklung werden personenbezogene Daten des KUNDEN bzw. der betroffenen Mitarbeiter des KUNDEN elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des VERKÄUFERS.

  13. Schlussbestimmungen
    1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch Ihre Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab (postalisch per E-Mail, Fax oder über das Bestellformular). Letzteres indem Sie die jeweiligen Artikel in den Warenkorb legen und nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten sowie nach Wahl der Versand- und Zahlungsart abschließend auf den Bestellbutton klicken. Während dieser Bestellung können Sie alle Eingaben laufend korrigieren. Zudem werden Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung nochmals zusammengefasst und können hiernach bearbeitet/berichtigt werden.
    2. Der Vertragstext / Ihre Bestelldaten wird/werden nach Vertragsschluss von und gespeichert und kann/können von Ihnen über Ihr Kundenkonto im Internet jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
    3. Den Eingang der Bestellung bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail. Hierneben nehmen wir Ihr Angebot gegebenenfalls innerhalb der Bindungfrist von 14 Tagen (vgl. § 2 (1)) ausdrücklich an, wobei dies in aller Regel per E-Mail geschieht.
    4. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsschluss ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen kann.
    5. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
    6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    7. Sofern zwischen dem VERKÄUFER und dem KUNDEN keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des VERKÄUFERS.
    8. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des VERKÄUFERS. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des VERKÄUFERS, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

  14. Stand Oktober 2022